Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Mona Zimen, Hof Grillenöd, 94542 Haarbach
 
1. Anmeldung
Der Teilnehmer meldet sich schriftlich an. Mit Eingang der Anmeldung bei der Veranstalterin ist ein bindender Vertrag zustande gekommen.
Die jeweilige Anmeldung bezieht sich auf eine konkrete Veranstaltung, die von der Veranstalterin in Prospekten oder im Internet angeboten wird. Der Leistungskatalog der Veranstaltung ergibt sich aus diesen Prospektinformationen.
 
2. Teilnahmebeitrag
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, den in der Ausschreibung ausgewiesenen Teilnahmebeitrag zu zahlen. Der Betrag wird mit einer Rechnung angefordert, die zugleich die Anmeldung bestätigt.
 
3. Rücktritt
Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist, wann die Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin eingeht.
Der Teilnahmebeitrag wird im Falle des Rücktritts grundsätzlich erstattet. Soweit der Veranstalterin für die Durchführung des Programms bereits Aufwendungen entstanden sind, kann ein angemessener Anteil des Beitrages zurückbehalten werden.
Soweit der Teilnehmer einzelne Leistungen im Rahmen der Veranstaltung nicht in Anspruch nimmt, kann der Beitrag nicht erstattet werden. Die dem Teilnehmer anfallenden Anreise- und Abreisekosten werden im Falle seines Rücktritts nicht erstattet.
Die Veranstalterin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Veranstaltung ausfallen muss, insbesondere wenn die notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder bei Erkrankung eines der Akteure, der für die Durchführung der Veranstaltung benötigt wird. Der Rücktritt der Veranstalterin erfolgt schriftlich. Wenn die Veranstalterin zurücktritt, ist der Teilnahmebeitrag zu erstatten.
 
4. Programmänderungen
Der Charakter der Veranstaltungen bringt es mit sich, dass der tatsächliche Ablauf anders sein kann als derjenige Ablauf, mit dem für die Veranstaltung geworben wurde. Wesentliche Änderungen teilt die Veranstalterin dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mit. Dem Teilnehmer steht es dann frei, vom Vertrag zurückzutreten (vgl. Ziffer 3). Unwesentliche Änderungen, die erst im Verlauf der Veranstaltung notwendigerweise vorzunehmen sind, berechtigen dagegen nicht zum Rücktritt.
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die einzelnen Veranstaltungen von qualifiziertem Personal durchführen zu lassen, soweit sie die Veranstaltung nicht selbst leitet. Dabei wird insbesondere eine fürsorgliche Aufsicht über die Teilnehmer gewährleistet.
Die Teilnehmer haben jedoch den Weisungen der Veranstalterin und ihres Personals zu folgen. Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmern werden von ihren erzieherischen Pflichten nicht entbunden; auch sie haben den Weisungen der Veranstalterin und ihres Personals zu folgen, soweit dies für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung erforderlich ist.
 
6. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Die Veranstalterin ist zu einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Teilnahmebeitrag nicht spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung bei ihr eingegangen ist oder wenn der Teilnehmer trotz entsprechender Ermahnung seine Vertragspflichten verletzt. Wenn der Teilnehmer die Umstände der Kündigung selbst zu vertreten hat, kann er keine Erstattung bereits gezahlter Beiträge oder sonstiger Aufwendungen verlangen.
 
7. Haftung
Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Insbesondere haftet sie nicht für Schäden, die von Dritten herbeigeführt werden.
Sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere eine nachträgliche Minderung des Teilnehmerbeitrages sind ausgeschlossen.
Der Rücktritt ist in Ziffer 3 geregelt.
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie nicht spätestens eine Woche nach dem Veranstaltungsende bei der Veranstalterin schriftlich angemeldet werden; im Übrigen verjähren die Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 
8. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner dieser Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der gesamten sonstigen hier niedergelegten Geschäftsbedingungen zur Folge.
Gerichtsstand ist Passau.